In keiner der Bodenproben sind die Produktions-typischen Einzelsubstanzen (PCB Kongenere Nr. 47, 51, 68) nachgewiesen worden. Auch der gesetzliche Prüfwert der Bundesbodenschutz-Verordnung für Kinderspielflächen wird im Hinblick auf den Gesamtgehalt der PCB in allen Proben unterschritten.

© Foto (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Amnarj

 

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